ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Stand: 01.2024

01
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der aktuellen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
02
Anfallende Porto- oder Versicherungskosten, Zukauf von Footage, Musik sowie Druckkosten oder Fremdleistungen Dritter (sofern nicht ausgewiesen), werden separat berechnet und fallen nicht in die Angebotskalkulation.
03
Herbstreuth behält es sich vor, produktionsrelevante Daten erst nach beglichener Rechnung herauszugeben.
04
Offene Daten werden ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht an den Auftraggeber übermittelt.
05
Der zu zahlende Rechnungsbetrag ist rein netto, innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
06
Mehraufwand wird auf Stundenbasis abgerechnet – siehe festgelegter Stundensatz des Angebotes. Es wird auf viertel Stunden aufgerundet.
07
Im angebotenen Umfang ist ein Korrekturdurchlauf enthalten. Weitere Korrekturen bzw. Autorenkorrekturen werden als Mehraufwand gewertet.
08
Druckprodukte sowie jegliche Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bzw Begleichung, Eigentum von Herbstreuth und dürfen nur unter Vorbehalt genutzt werden.
09
Ohne gegensätzliche Vereinbarung beinhaltet die Bezahlung die einmalige Nutzung des gestalteten Objekts bzw des Contents, die Eigentumsrechte bleiben bei Herbstreuth. Die Übertragung der Eigentumsrechte muss separat und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
10
Herbstreuth wird gestattet den Auftrag zu dokumentieren, gegebenenfalls vor Ort, und in sein Portfolio (Print und Online) aufzunehmen und zu veröffentlichen – der Auftraggeber wird in vollem Umfang genannt.
11
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Nennung von Herbstreuth zum Beispiel im Impressum, Videobeschreibung oder Abspann. Die korrekte Nennung muss mit Herbstreuth abgesprochen werden.
12
Sollte der Auftraggeber eine explizite Terminierung wünschen, muss diese im Vorfeld mitgeteilt und in den Auftrag übernommen werden. Ist im Angebot keine Terminierung benannt, kann Herbstreuth im weiteren Verlauf nicht für Terminverzüge und Ausfälle haftbar gemacht werden. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen sowie Betriebs-störungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden Herbstreuth von der im Auftrag genannten Terminierung.
13
Mit Freigabe des entsprechend benannten Dokumentes, bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit von Text und Bild sowie eine Prüfung der Rechtschreibung seinerseits. Die Freigabe des Auftraggebers kann formlos per E-Mail erfolgen. Nach Freigabe durch den Auftraggeber haftet oder entschädigt Herbstreuth nicht für Kosten, die durch Nach-produktion in Folge von inhaltlichen Fehlern bzw Satzfehlern anfallen. Herbstreuth haftet außerdem nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
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Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
15
Hat der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen farbverbindlichen Proof in Auftrag gegeben, der dem späteren Druck als Vorlage dient, kann Herbstreuth keine Gewährleistung für Farbverbindlichkeiten im Auflagendruck übernehmen.
16
Herbstreuth behält es sich vor, in Zeiten hoher Auslastung oder bei spezialisierten Tätigkeiten, Aufgaben an Freelancer auszulagern. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Kundendaten. Das Verhältnis zwischen Herbstreuth und dem Freelancer wird durch einen separaten NDA abgesichert.
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Bei Buchungen als VJ für Events, Shows, Club-Gigs, Festivals etc hat der Auftraggeber für die Sicherheit des von Herbstreuth bereitgestellten Set-Ups bzw Equipments zu sorgen. Sollte Technikplatz, Regie oder FOH für Unbefugte zugänglich sein, bzw diese sich unbefugt Zutritt verschaffen können, haftet der Auftraggeber für anfallende Schäden und Verluste in vollem Umfang bzw den Neuanschaffungskosten. Dies behält auch Gültigkeit wenn Herbstreuth abwesend ist
(z.B. zwischen Aufbau- und Showtag). Die bereitgestellte Technik darf nicht zugänglich sein bzw muss ggf bewacht werden. Diese Bestimmung wird nicht hinfällig sollte eine Zugangsberechtigte Person Technik entwenden.
18
Wird der Event beworben, muss Herbstreuth in vollem Umfang genannt werden. Die korrekte Nennung muss mit Herbstreuth abgesprochen werden.
19
Angebotene VJ Gagen beinhalten weder Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung oder Booking Fee – diese Kosten werden separat berechnet und fallen nicht in die Angebots-kalkulation. Herbstreuth behält sich bei Hotelbuchungen einen Buy-out vor.
20
Beachten Sie, daß die Leistungen unter Umständen Künstlersozialkassenabgabepflichtig sind.
21
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.